Gedenkkundgebung für Falko Lüdtke am 31.05. um 17.00 Uhr Bushaltestelle "Spechthausener Straße"

Am 31. Mai um 17.00 Uhr gibt es eine Gedenkkundgebung für Falko Lüdtke, der vor 13 Jahren von einem Nazi aus dem Brandenburgischen Viertel vor ein Taxi gestoßen wurde.

Ort ist die Bushaltestelle "Spechthausener Straße" in der Spechthausener Straße in 16227 Eberswalde.

Es handelte sich nicht um einen tragischen Unglücksfall, sondern um einen vorsätzlich geführten Angriff mit tödlichem Ausgang.

Der Täter wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Falko hatte den Nazi auf eine zur Schau getragene Hakenkreuztätowierung angesprochen.

Aber es hätte gar nicht soweit kommen müssen, wenn der Rechtsextremist es nicht als völlig normal empfunden hätte, allen ein Hakenkreuz zu präsentieren. Dieses Gefühl hatte ihm bis dahin seine Umgebung gegeben, im Kietz und während seiner ABM.

Im Zuge der aktuellen Überprüfung strittiger Fälle ist auch das Tötungsverbrechen an Falko Lüdtke wieder in den öffentlichen Blick gerückt.

Seit 1990 wurden in Brandenburg mindestens 27 Menschen Opfer rechtsextremer Gewalt. (5 weitere Fälle sind zu den 27 in der Diskussion, und 1 Fall von diesen 5 wird vom Tagesspiegel zu den 27 hinzugerechnet.)

Neun Fälle sind bislang davon offiziell anerkannt.

Das Tötungsverbrechen an Falko Lüdtke gehört nicht dazu. Dabei war schon im Urteil klargestellt worden, dass „ein der rechten Szene Zugehöriger gegen einen Andersdenkenden Gewalt ausgeübt“ hat. Im Auftrag der Landesregierung überprüft derzeit das Potsdamer Moses Mendelson Zentrum alle strittigen Fälle nochmals.

Die fällige staatliche Einordnung des Tötungsverbrechens an Falko Lüdtke als rechtsextrem wirft dann die Frage nach der Form eines öffentlichen Erinnerns auf.

Siehe dazu auch Pressemitteilung des Ministerium des Innern Brandenburg vom 11.03.2013 (MI): http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.325117.de

Zitat Woidke:

Sie wissen, dass Medien, Opferschutzeinrichtungen sowie Opferhilfsvereine in einer entsprechenden bundesweiten Liste für unser Bundesland mittlerweile 32 derart motivierte Tötungsdelikte ausweisen. In keinem anderen Land ist die Differenz zur ‚offiziellen Statistik’ so groß. Unter Umständen werden noch weitere Verdachtsfälle bekannt.

Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Sollen wir auf die seinerzeit eingegrenzten Erfassungskriterien verweisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betreffenden Verfahren von der Justiz rechtskräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hinweis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?

Ich denke, das ist ausgeschlossen. Lassen Sie mich noch einmal an das Leid, an die Trauer und die Fragen erinnern, die nach und zu jedem einzelnen dieser Verbrechen gestellt wurden. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Angehörigen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser menschenverachtenden Taten so weit es irgendwie geht ausräumen.

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